15.09.1939 - Einführung eines Soldatentarifs

Einführung eines Soldatentarifs

Dieser Tarif ist gültig für Angehörige der Wehrmacht, Rotes Kreuz und den Verfügungstruppen der SS die dem Oberkommando der Wehrmacht (OKW) unterstehen.

Kriegsverwundete oder Kriegskranke werden kostenlos befördert.


Quellennachweis:
Potsdamer Tageszeitung, 15. September 1939


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