15.09.1939 - Einführung eines Soldatentarifs
Einführung eines Soldatentarifs
Dieser Tarif ist gültig für Angehörige der Wehrmacht, Rotes Kreuz und den Verfügungstruppen der SS die dem Oberkommando der Wehrmacht (OKW) unterstehen.
Kriegsverwundete oder Kriegskranke werden kostenlos befördert.
Quellennachweis:
Potsdamer Tageszeitung, 15. September 1939